1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast ist verpflichtet, den um die ersparten Aufwendungen
verminderten Preis zu bezahlen - nach allgemeinen Erfahrungen
betragen die Einsparungen bei Ferienwohnungen und Hotelzimmern 10% des Preises
wenn er die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
4. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
5. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA), Bonn)


